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SIGEKO

IHR SIGEKO IM GROSSRAUM HAMBURG

Sobald Arbeiter mehrerer Gewerke auf einer Baustelle aktiv sind, ist der verantwortliche Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzusetzen. Diese Regelung gilt seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen am 1. Juli 1999 in ganz Deutschland. Als Fachexperten unterstützen wir Sie als Bauherren sowie die Planer und ausführenden Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit, hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Bauphasen. 

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